Wissenschaftlicher Beirat / THINK TANK

Der Wissenschaftliche Beirat (ThinkTank)

Der Wissenschaftliche Beirat besteht aus bis zu 20 Personen. Er wird vom Vorstand berufen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Wiederberufung ist möglich. Der Wissenschaftliche Beirat kann aus seinen Reihen eine/n Sprecher/in wählen, der/die als Schnittstelle zum Vorstand fungiert.

Der Wissenschaftliche Beirat tagt mindestens einmal im Jahr, vorzugsweise zur Gremiensitzung der Stiftung. Die Sitzungseinladung erfolgt gemäß § 5 Absatz 5 mit der Maßgabe, dass eine Tagesordnung entbehrlich ist. Der wissenschaftliche Beirat kann das Ergebnis seiner Beratungen in einem Protokoll festhalten.

Aufgaben des Wissenschaftlichen Beirats (ThinkTank)

Der Wissenschaftliche Beirat hat ausschließlich beratende Funktion des Vorstandes. Vor diesem Hintergrund kann der Wissenschaftliche Beirat keine bindenden Beschlüsse fassen, sondern versteht sich als ideengebendes Gremium zu allen Themen der Selbsthilfe. Der wissenschaftliche Beirat kann hierzu dem Vorstand Lösungsansätze vorschlagen.

Der Wissenschaftliche Beirat soll multiprofessionell zusammengesetzt sein und insbesondere Medizin, Recht, Gesundheitswesen, Patientennähe sowie andere wissenschaftliche und gesellschaftliche Themenfelder berücksichtigen.